BGV - A3 Sicherheitsprüfungen
Die Wiederholungsprüfung nach BGV A3 aller Elektrogeräte und Elektroanlagen ist Pflicht und in der Betriebssicherheitsverordnung zusammengefasst.
Der Arbeitgeber muss mittels einer Gefährdungsbeurteilung ermitteln, welche Arbeitsmittel geprüft werden müssen.
In der Gefährdungsbeurteilung werden die Fristen für die Prüfungen bestimmt und die Qualifikation der Prüfer festgelegt.
Die Wiederholungsprüfung besteht aus der Sichtprüfung, den entsprechenden Messungen, der Funktionskontrolle, der abschließenden Beurteilung und der Dokumentation der Prüfung.
Kurze Beschreibung des Serviceangebots Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nach BGV-A3 (VBG 4). Durchführung der Prüfungen durch eine Elektrofachkraft Organisation aller Prüfungen von Anlagen, Maschinen und technischen und sozialen Einrichtungen | |
Auf Wunsch erstellen wir alle wichtigen Wartungsunterlagen und Wartungspläne | |
Wir führen für Sie die vorgeschriebenen halbjährlichen Prüfungen Ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel wie Bohrmaschinen, Handleuchten, Staubsauger, Schwingschleifer, Handkreissägen usw. durch | |
Schulungen und Unterweisungen Ihrer Mitarbeiter zum Umgang mit Maschinen | |
Planung von Überwachungs- und Sicherheitseinrichtungen |