Die Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit im Betrieb ist Aufgabe des Unternehmers.
Dabei muss er die entsprechenden Gesetze und Vorschriften beachten.
Er kann dabei auf die Hilfe und Erfahrung von Überbetrieblichen Organisationen und Fachkräften zurückgreifen.
Arbeitssicherheitsausschuss (ASA) |
Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigte müssen einen Arbeitssicherheitsausschuss einrichten.
Hier werden alle Probleme der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutz beraten und koordiniert.
Fachkräfte für Arbeitssicherheit |
Der Unternehmer muss Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellen, die ihm beraten und bei der Durchführung der Arbeitsschutzmaßnahmen unterstützen.
Das können angestellte so wie auch externe Sicherheitsfachkräfte sein.
Sicherheitsfachkräfte müssen über umfangreiche sicherheits-technische Fachkenntnisse verfügen.
Das erfordert stetige Fortbildung und große Erfahrung.
Betriebsärzte |
Der Unternehmer muss seine Mitarbeiter arbeitsmedizinisch betreuen lassen.
Dazu muss er einen Betriebsarzt bestellen.
Ein Betriebsarzt muss eine zusätzliche spezielle arbeitsmedizinische Ausbildung besitzen.
Ersthelfer |
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, daß für die Erste-Hilfe-Leistung Ersthelfer zur Verfügung stehen.
Als Ersthelfer dürfen nur Personen eingesetzt werden, die in der Ersten-Hilfe ausgebildet sind.
Die Ausbildung erfolgt in einem 8 Doppelstunden umfassenden Erste-Hilfe-Lehrgang.
Jeweils alle 2Jahre muss eine Fortbildung durchgeführt werden.
Die Unterweisung in den Sofortmaßnahmen am Unfallort für Führerscheinerwerber reicht nicht aus.
Sicherheitsbeauftragte |
Der Unternehmer muss, je nach Betriebsgröße eine bestimmte Anzahl Sicherheitsbeauftragte bestellen.
Sicherheitsbeauftragte sind geschulte Mitarbeiter, die vor Ort Vorgesetzte und Kollegen darin unterstützen, Unfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden.
Sicherheitstechnische Unterweisungen |
Der Arbeitgeber hat seine Mitarbeiter über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefahren, sowie über die Maßnahmen zu ihrer Abwendung vor der Beschäftigung und danach in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich zu unterweisen.
Die Unterweisungen müssen dokumentiert werden.
Arbeitsmittelbezogene Gefährdungsbeurteilung |
Die Regelung dient der Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und des Geräte- und Producktsicherheitsgesetzes (GPSG).
Sie verfolgt das Ziel, Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung von Arbeitsmitteln zu gewährleisten.
Organisatorischer Brandschutz |
Grundsätzlich ist der Arbeitgeber für die Sicherheit, also auch für den Brandschutz im Betrieb verantwortlich.
Um Personen und Sachwerte am Arbeitsplatz schützen zu können, ist es notwendig, qualifizierte und geeignete Fachkräfte mit Aufgaben im Bereich des Brandschutzes zu betrauen.
| Prüfung Elektrischer Anlagen und Betriebsmittel |
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen in regelmäßigen Abständen geprüft werden, so das Mängel rechtzeitig festgestellt werden können.
Alle Ortsveränderliche Betriebsmittel sowie sämtliche Anschluß- und Verlängerungsleitungen sollten in Abständen von höchstens sechs Monaten überprüft werden.